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LG Ulm, 07.10.2010 - 6 O 89/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behörde ist zum Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit einem Niveauunterschied zwischen einem Kanaldeckel und dem Straßenbelag verpflichtet; Verpflichtung der Behörde zum Schadensersatz wegen Verletzung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behörde ist zum Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit einem Niveauunterschied zwischen einem Kanaldeckel und dem Straßenbelag verpflichtet; Verpflichtung der Behörde zum Schadensersatz wegen Verletzung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
Auszug aus LG Ulm, 07.10.2010 - 6 O 89/10
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 274 f.).